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   BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R   

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https://dejure.org/2018,48729
BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R (https://dejure.org/2018,48729)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R (https://dejure.org/2018,48729)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R (https://dejure.org/2018,48729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Einkommensberechnung - nichtselbständige Tätigkeit - Abzüge für Sozialabgaben - Änderung von Abzugsmerkmalen - Vergleichsbetrachtung der jeweiligen Geltungsdauer - überwiegende Zahl der Monate des Bemessungszeitraums - Berücksichtigung einer teilweisen ...

  • IWW

    BEEG (i.d.F.v. 10.09.2012) § 2c Abs. 3 S. 2

  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensberechnung - nichtselbständige Tätigkeit - Abzüge für Sozialabgaben - Änderung von Abzugsmerkmalen - Vergleichsbetrachtung der jeweiligen Geltungsdauer - überwiegende Zahl der Monate des Bemessungszeitraums - Berücksichtigung einer teilweisen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG (i.d.F.v. 10.09.2012) § 2c Abs. 3 S. 2
    Bemessung des Elterngeldes

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensberechnung - nichtselbständige Tätigkeit - Abzüge für Sozialabgaben - Änderung von Abzugsmerkmalen - Vergleichsbetrachtung der jeweiligen Geltungsdauer - überwiegende Zahl der Monate des Bemessungszeitraums - Berücksichtigung einer teilweisen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R

    Elterngeld - Lebensmonat des Kindes mit Bezug von Mutterschaftsgeld durch die

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 S 1 BEEG ) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 S 2 BEEG (seit 1.1.2015: § 4 Abs. 5 S 3 BEEG ) selbst dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn der Mutter nur für einen Tag in dem betreffenden Lebensmonat Mutterschaftsgeld zusteht ( vgl Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 6/16 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 6 RdNr 13; Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 21; Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 S 1 BEEG ) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 S 2 BEEG (seit 1.1.2015: § 4 Abs. 5 S 3 BEEG ) selbst dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn der Mutter nur für einen Tag in dem betreffenden Lebensmonat Mutterschaftsgeld zusteht ( vgl Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 6/16 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 6 RdNr 13; Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 21; Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 4/16 R

    Elterngeld - Ermittlung des relevanten Einkommens - Einnahmen aus geringfügiger

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Die mit dieser Generalisierung und Pauschalierung bei der Ermittlung der Abgaben für Steuern und Sozialabgaben verbundene finanzielle Härte wiegt für die insoweit von ihr Betroffenen nicht unzumutbar schwer (zur Reichweite der Befugnis des Gesetzgebers im Elterngeldrecht zur Verwendung von generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse der Verwaltung s Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 4/16 R - BSGE 123, 276 = SozR 4-7837 § 2f Nr. 1, RdNr 29 mwN ) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Im Hinblick auf das im Elterngeldrecht geltende Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 S 1 BEEG ) erfasst die Fiktion des § 4 Abs. 3 S 2 BEEG (seit 1.1.2015: § 4 Abs. 5 S 3 BEEG ) selbst dann den ganzen Lebensmonat des Kindes, wenn der Mutter nur für einen Tag in dem betreffenden Lebensmonat Mutterschaftsgeld zusteht ( vgl Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 6/16 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 6 RdNr 13; Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 21; Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 11/10 R - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger zulässigerweise mit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4, § 56 SGG ) , gerichtet auf den Erlass eines Grundurteils (§ 130 Abs. 1 S 1 SGG ; vgl hierzu Senatsurteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 14 mwN ) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Vielmehr ist zum Verständnis des weiteren Bedeutungsgehalts dieser Norm eher das übergeordnete Ziel des Elterngelds heranzuziehen, welches darin besteht, "das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen", weswegen bei der Bemessung des Elterngelds "die Einkünfte zugrunde gelegt werden, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben" (so Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 35) .
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Dies ist in der hier vorliegenden Konstellation der einmaligen Änderung eines Abzugsmerkmals im Bemessungszeitraum stets zu bejahen, wenn das abweichende Abzugsmerkmal ausweislich der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitsgebers bezogen auf die in den Bemessungszeitraum fallenden Monate länger (also in mehr Monaten) gegolten hat als das nach § 2c Abs. 3 S 1 BEEG maßgebliche Abzugsmerkmal im letzten Monat des einschlägigen Bemessungszeitraums (zum mehrmaligen Wechsel eines Abzugsmerkmals im Bemessungszeitraum siehe beim Senat anhängiges Revisionsverfahren unter Az B 10 EG 8/17 R) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 4/12 R

    Anspruch auf Elterngeld - Strafgefangene - Haushalt - Justizvollzugsanstalt -

    Auszug aus BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R
    Geltung in der überwiegenden Zahl der Monate bedeutet bei der im Rahmen des § 2c Abs. 3 S 2 BEEG vorzunehmenden Vergleichsbetrachtung aber nicht notwendigerweise Geltung in mehr als der Hälfte der Monate des Bemessungszeitraums, also nicht stets Geltung in sieben von den zwölf Monaten des Bemessungszeitraums ( vgl ebenso die Richtlinien des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum BEEG , Stand: 2/2018, S 112 ; zu deren Rechtscharakter s Senatsurteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 4/12 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 5 RdNr 17) .
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am

    Die Antwort auf die Frage, ob ein Abzugsmerkmal in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat, ergibt sich aus einer wertenden Vergleichsbetrachtung unter Berücksichtigung des Norminhalts (vgl Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R - mwN Juris RdNr 22 ff mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-7837 § 2c Nr. 4) .

    Denn nur so lässt sich ein annähernd zutreffendes verfügbares vorgeburtliches Einkommen ermitteln, wenn der Rückgriff auf das letzte Abzugsmerkmal die wirtschaftlichen Verhältnisse des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum nicht ausreichend realistisch darstellt und sich ein überwiegendes anderes Merkmal feststellen lässt (vgl Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R - RdNr 26 ff mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-7837 § 2c Nr. 4) .

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2024 - L 11 EG 1686/22
    Der Kläger konnte seine Anfechtungsklage auf einzelne Monate beschränken, weil das BEEG von einer monatsweisen Berechnung und Bewilligung der Leistungen ausgeht (s. zum Monatsprinzip beim Elterngeld BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R, juris Rn. 44).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17

    Elterngeld - Tätigkeitswechsel - selbstständige sozialversicherungsfreie

    War der Berechtigte im Bemessungszeitraum immer nichtselbständig tätig, aber teilweise sozialversicherungspflichtig (etwa als Angestellter) und teilweise nicht sozialversicherungspflichtig (etwa als Beamter) beschäftigt, gilt das für die überwiegende Zahl der Monate Maßgebliche (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, BSGE 127, 168-181; zur Frage was "überwiegend" bedeutet BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, juris).

    Denn es hat sich die Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, Rn. 21, juris).

    Das erste Argument führt nicht zur Unanwendbarkeit (siehe oben, BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, BSGE 127, 168).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20

    Elterngeld - Berechnung - mehrmalige Änderung der Steuerklasse im

    In einem solchen Fall kann schon rein begrifflich nicht von einem Härtefall gesprochen werden (so ausdrücklich BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R, SozR 4-7837 § 2c Nr. 4 Rn 33).

    Insgesamt stehen die mit dieser Generalisierung und Pauschalierung verbundenen Vorteile der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs und dessen Beschleunigung bei der Bestimmung der Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den für den betroffenen Personenkreis daraus im Einzelfall möglicherweise folgenden finanziellen Nachteilen (BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R und BSG 28.03.2019, B 10 EG 8/17 R).

  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 7/19
    Die Antwort auf die Frage, ob ein Abzugsmerkmal in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat, ergibt sich aus einer wertenden Vergleichsbetrachtung unter Berücksichtigung des Norminhalts (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. B 10 EG 10/17 R m.w.N. = SozR 4-7837 § 2c Nr. 4).

    Das folgt ausweislich der umfassenden und überzeugenden Ausführungen des BSG in den Urteilen vom 13. Dezember 2018 (Az. B 10 EG 10/17 R) und vom 28. März 2019 (Az. B 10 EG 8/17 R) aus dem Wortlaut und der Systematik sowie aus Sinn und Zweck von § 2c Abs. 3 BEEG, wie er sich aus der Entstehungsgeschichte ergibt.

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